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Nachwort Es ist eine sehr verschiedenartige Schau, die mit den »Selbstzeugnissen« gegeben ist. Je nach Temperament, Vorbildung, Beruf, Lebensart, Milieu usw. eines jeden Beobachters muß der Eindruck, den Hauser auf seinen Schilderer gemacht hat, verschieden sein, und dementsprechend trägt auch die Schilderung selbst den Stempel der ganz bestimmt ausgeprägten Individualität des Beobachters. Daher kann man auch nicht erwarten, daß diese Berichte in allen Einzelheiten übereinstimmen. Zahlreich sind die Fehlerquellen, aus denen sich Unstimmigkeiten aller Art, ja selbst gelegentliche Unrichtigkeiten ohne weiteres ergeben. Je seltsamer einerseits der zu beschreibende Vorfall, je ausgeprägter anderseits die Persönlichkeit des beobachtenden Subjekts, umso verschiedenartiger werden Form und Resultate der individuell gefärbten Darstellung sein. Noch ein anderes kommt dazu. Auch der selbständigste Denker steht im Banne der Anschauungen und des Allgemeinwissens seiner Zeit. Und auch diesen Umstand muß man in Rechnung stellen, wenn man Resultate des Denkens einer anderen Zeit, in der der Stand des Wissens naturgemäß ein anderer ist, heute kritisch sichtet und beurteilt. [Fußnote] Somit ist es nicht verwunderlich, wenn man bei einer Kritik der »Augenzeugenberichte« manche Fehler feststellt. Eine Reihe von Unrichtigkeiten habe ich schon in Fußnoten angemerkt. Anderseits durfte ich mich nicht zu tief in eine solche Kritik einla**en, um nicht die individuelle Färbung der gebrachten Berichte zu sehr zu beeinträchtigen. Auch wird erst nach Vorlegung des gesamten Materials, neben den »Augenzeugenberichten« und »Selbstzeugnissen« kommen vor allem die »Amtlichen Aktenstücke« in Betracht, von denen weiter unten die Rede ist, eine Gesamtkritik am Platze sein. Aber eins muß auch hier noch einmal betont werden: Alles Gebrachte ist von Augenzeugen gegeben, die Gelegenheit hatten, in längerem, persönlichem Umgang mit Hauser sich ein bestimmtes, mehr oder weniger zutreffendes Bild der Person des seltsamen Findlings zu verschaffen. Zu diesen »Augenzeugenberichten«, nicht zu dem unsagbaren Wust der Meinungen späterer Generationen, die sich bei genauerer Prüfung vielfach als Zerrbilder der verschiedenartigsten Parteikonstellationen darstellen, muß der Beurteiler greifen, wenn er ein »authentisches« Bild der vielumstrittenen Persönlichkeit Hausers gewinnen will. Das unverlierbare, eingeborene Recht eines jeden Menschen ist es aber auch, selbst über sich gehört zu werden. Daher treten, als nicht weniger wichtiger Abschnitt, neben die »Augenzeugenberichte« die »Selbstzeugnisse« Hausers. Eine Kritik dieser Produkte ist mit das schwierigste Kapitel der Hauserforschung. Naturgemäß wieder. Zur Erklärung häufiger, landläufiger Geschehnisse ist unser Verstand ohne weiteres geschickt und geschaffen. Je mehr aber ein Geschehnis aus dem Rahmen des Gewohnten herausfällt, je seltsamer der Gang eines Ereignisses von der Alltäglichkeit abweicht, umso größeren Schwierigkeiten sieht sich der denkende Forscher gegenüber gestellt. Von solchen Rätseln darf man nicht verlangen, daß sie wie eine algebraische Gleichung ohne Rest aufgehen. Es ist, wie Feuerbach so treffend sagt, eben die Eigenschaft des Rätsels, daß es – rätselhaft ist. Auch ist das Ungewöhnliche nicht schon deshalb, weil es ungewöhnlich ist, Betrug oder Krankheit oder Irrsinn! Es erfordert viel Geduld, viel Hingabe, viel Bescheidung: ignoramus, solch ein Rätselraten. Vor allem auch richtige Methode! Nicht gesondert für sich kann man die »Selbstzeugnisse« beurteilen, nur unter Mitbeachtung alles dessen, was dazu gehört, der Art und Weise, wie sie entstanden sind, der Aussagen der Umgebung usw. läßt sich erhoffen, ans Ziel zu gelangen, soweit ein lückenloser Aufschluß überhaupt möglich ist. [Fußnote] Jedoch mit Vorlage der in diesen beiden Bänden gegebenen Stücke ist das eine Beurteilung des Hauserfalles erst ermöglichende grundlegende Material noch nicht erschöpft. Die »Augenzeugenberichte« sind eine Sammlung der Berichte prominenter Zeugen, die zur Hauserzeit vorgelegt wurden, also von den Zeitgenossen selbst noch geprüft werden konnten. Daneben schlummert aber noch eine ungeheure Fülle wichtigster zur Sache gehöriger Dokumente in den »Hauserakten« des bayerischen Hauptstaatsarchivs in München, deren Kenntnis zur Beurteilung des Hauserfalles unbedingt notwendig ist. Ein kurzer Überblick über dieses Aktenmaterial wird seine Wichtigkeit ohne weiteres verständlich machen. Es sind im ganzen 49 Aktenbände (Justizministerialakten No. 1461 und 1462, 2098 – 2144). Davon sind die wichtigsten die Akten der Kreis- und Stadtgerichte Nürnberg (9 Bde. = 2099 – 2107) und Ansbach (11 Bde. = 2113 – 2123). Beide Gruppen enthalten in ihrem größten Teil fruchtlose Recherchen nach der Herkunft Hausers, kommen also in diesen Stücken für eine Beurteilung der geschichtlichen Persönlichkeit Hausers nicht in Betracht. Um so wichtiger sind aber die auf die einschneidenden Vorfälle in Hausers Leben bezüglichen Protokolle. So finden sich in beiden Aktenreihen Zeugenprotokolle über Hausers erstes Auftreten in Nürnberg. Weiter enthalten die Nürnberger Akten Zeugenaussagen über den Mordversuch im Daumerschen Haus, die Verwundung bei Biberbachs, die ungarischen Sprachversuche usw., die Ansbacher vor allem die bedeutungsvollen Untersuchungen über Hausers Tod. Beide bringen zahlreiche ärztliche Vernehmungen und Gutachten, daneben wichtige Charakterschilderungen Hausers usw. Parallel zu diesen Akten der beiden Gerichte laufen die der vorgesetzten Behörde, des Appellationsgerichts für den Rezarkreis (2138 und 2139), des Präsidiums dieses Gerichtes (2098 und 2140) und des Justizministeriums (1461 und 1462). Den beiden Aktenreihen der Stadtgerichte sind angeschlossen eine Reihe weniger bedeutungsvoller Adhibenden (2108 – 2112, 2124 – 2137). Schließlich liegen noch vor die wichtigen 4 Bände »Geheime Bureauakten des kgl. Staatsministeriums des Inneren« (2141 – 2144). Man kann wohl sagen, daß es keinen bedeutungsvollen Umstand im 5½jährigen geschichtlichen Leben Hausers gibt, der nicht irgendwie durch ein diesbezügliches Aktenstück illustriert wäre. Daraus ergibt sich nun ohne weiteres, daß eigentlich niemand, abgesehen natürlich von den Augenzeugen, die ja ihre persönlichen, im Umgang mit dem Findling gesammelten Erfahrungen berichten, es sich erlauben dürfte, über Hauser zu schreiben, der nicht das in diesen Akten enthaltene grundlegende Material vollkommen beherrschte. Daß dies doch geschehen ist, und noch immer geschieht, ist ein Grund dafür, weshalb der größte Teil der bisherigen Hauserliteratur einfach wertlos ist. Früher war eine Benutzung der Akten allerdings mit Schwierigkeiten verknüpft. Wurde doch noch im Jahre 1858 ein Gesuch des Lehrers Meyer um Gestattung der Akteneinsicht abgewiesen. Aber seit 1871, wo dem damaligen Gerichtsa**essor Dr. J. Meyer die Benutzung der Akten genehmigt wurde, stand kein Hindernis der Einsichtnahme mehr im Wege. Dr. J. Meyer war der erste [Fußnote] der in seinen »Authentischen Mitteilungen« Aktenstücke in weiterem Umfang veröffentlicht hat. Aber diese Veröffentlichung kann trotz gegenteiliger Behauptungen nicht als »authentische« Wiedergabe des Akteninhalts angesehen werden. Einmal hatte Dr. J. Meyer keine Einsicht in die Akten des Justizministeriums und des Ministeriums des Innern, deren Einsichtnahme damals noch nicht genehmigt wurde, und gerade auch die Kenntnis letzterer ist zur Beurteilung des Hauserfalles unbedingt notwendig. Weiterhin hat Meyer aus den Akten des Ansbacher Gerichts nur die Berichte des Untersuchungsrichters mit Beilagen veröffentlicht. [Fußnote] Die in diesen Berichten des Untersuchungsrichters niedergelegten Ansichten stellen aber natürlich nur die subjektive, wenn auch aus noch so gewissenhafter Prüfung des Falles gewonnene Meinung des betreffenden Beamten dar, eine Meinung, von der andere, mit dem Stoff wohlvertraute Beamte, wie z. B. der Regierungspräsident von Stichaner, der Minister des Innern, Fürst von Öttingen-Wallerstein, ja König Ludwig selbst, der die Akten genau durchgearbeitet hat, in gewichtigsten Punkten abweichen. Diese Berichte können somit keineswegs die Kenntnis der Originalzeugenaussagen ersetzen. Aus den Akten des Nürnberger Gerichts gibt Dr. Meyer reichlicher. Aber wenn er wenigstens das, was er gibt, ungekürzt gebracht hatte! Aber auch da ergibt sich aus einer Vergleichung mit den Akten, daß er durch gewisse Kürzungen Tatsachen relevantester Art verschwiegen hat. Aus Dutzenden von Beispielen nur eines: Was soll man dazu sagen, daß Meyer bei Wiedergabe des Protokolls über die Aussagen des Merk, des Bedienten des Rittmeisters von Wessenig, eines der ersten Zeugen, die Hauser bei seinem Auftauchen in Nürnberg gesehen haben, die überaus wichtige Gebärdennote des Untersuchungsrichters wegläßt! Diese lautet: »Komparent, der von sehr schwachen Verstandesgaben ist, deponierte zwar mit Ruhe, doch sehr unverlässig.« (2102, F. 152 – 154). Und doch benützt Dr. Meyer diese Äußerungen, als wären sie feststehende Tatsachen, gegen die entgegengesetzte Zeugenaussagen nicht ankommen können! Auf jeden Fall ist somit diese Meyersche Aktenpublikation alles andere eher als »wissenschaftlich« und für wissenschaftliche Zwecke nicht verwendbar. Der zweite, der die Akten literarisch ausgewertet (auch die von Dr. Meyer nicht eingesehenen), ist A. von der Linde. Lange jedoch wird man suchen müssen, bis man in der wissenschaftlichen Literatur ein derartiges Haß- und Schmähbuch, vollgepfropft mit Verdrehungen und Lügen, wiederfinden wird. Da man heute allseitig von ihm abrückt, kann ich mir hier die unerquickliche Arbeit sparen, mich näher damit zu befa**en. Wie steht es aber nun mit den neuesten Hauserbüchern, deren uns das Jahr 1925 eine so »reiche« Flut beschert hat? [Fußnote] Da ist zunächst das Buch der Klara Hofer. Wäre es ein Roman, könnte man es fein nennen. Ist doch die Figur des »Helden« inbrünstig geschaut und psychologisch tiefschürfend plastisch komponiert. Aber zu einem »Geschichtswerk« gehört die einwandfreie Sicherstellung der historischen Grundelemente, und die ist hier letzten Endes nicht gegeben. Unter anderem sind weder das Gefängnis Hausers noch die Vergiftung Feuerbachs einwandfrei »bewiesen«. Aber eins ist auf jeden Fall von einschneidendster Bedeutung: der Nachweis, daß es auch noch zur Hauserzeit geheime Verließe gegeben hat, ähnlich dem, wie es Hauser beschreibt. Das Gärtnersche Buch ist wissenschaftlich völlig haltlos. Es ist eine wahllos zusammengestellte Kompilation aus zum Teil durchaus wertlosen Quellen. Der Verfa**er entbehrt auch der notwendigsten, hier in Frage kommenden Literaturkenntnisse, sonst hätte er zum mindesten die famose Staatsratssitzung nicht ernst nehmen können, die doch längst (von Dr. Meyer) als Erfindung eines phantasiereichen Romanschreibers nachgewiesen ist. Das Buch von Rahner verspricht (nach berüchtigtem Muster) »des Rätsels Lösung«. »Als Historiker und Arzt zugleich hat der Verfa**er das Kaspar-Hauser-Rätsel behandelt und die Lösung gefunden. Dr. med. Rahner hat nach einem jahrelangen Quellenstudium Geschichte und Märchen geschieden....« sagt der Umschlagzettel. »Die zahlreichen Aktenbände in Nürnberg und Ansbach sind als die wichtigsten Quellen ohne jeden Einfluß auf obige drei (Hofers, Hoechstetters und Gärtners) Schriften gewesen (S. 12). Rahner wirft Daumer Fahrlässigkeit vor, »da ihm (soll wohl heißen: ihn!) die Meyerschen ›Authentischen Mitteilungen‹ von 1872 die wichtigsten Akten im Kaspar-Hauser-Falle kennen lernen ließen, wenn ihm selbst die Mühe zu groß war, ein gründliches, vergleichendes Aktenstudium vorzunehmen« (S. 129). Klara Hofer wirft er Einseitigkeit vor, »weil ohne Kenntnis des Aktenmaterials....« (S. 139). Da sollte man doch meinen, daß dem Verfa**er selbst nicht »die Mühe zu groß war, ein gründliches, vergleichendes Aktenstudium vorzunehmen.« Und trotzdem hat Rahner die Originalakten nicht in Händen gehabt! Er vermutet sie in Nürnberg und Ansbach, obwohl er schon aus Meyer (Auth. Mitteil., zweite, gekürzte und veränderte Aufl. 1913, S. 147) hätte wissen können, daß sie in München sind. Die Unkenntnis Rahners betreffs des Ortes, wo die Akten sich befinden, geht schon aus obigem Zitat von S. 12 hervor. Man darf wohl von Nürnberger Akten, aber nicht von Akten in Nürnberg sprechen. Auch im Nürnberger Archiv befindet sich noch einiges Aktenmaterial über Hauser (Fehlanzeigen von Landgerichten u. dgl.), aber nichts irgendwie Relevantes. Die Nürnberger Gerichtsakten, die Rahner meint, sind in München. Noch deutlicher aus folgender Stelle S. 216: »Von Pirch gab am 30. März 1830 sein Gutachten zu den Gerichtsakten in Nürnberg, wo es sich noch heute befindet.« Das ist nicht wahr! Das Protokoll über die Vernehmung von Pirchs, kein »Gutachten«, befindet sich in München im Hauptstaatsarchiv (Justizmin.-Akt. Nr. 2104, Fol. 120 – 123). Die Zitate, die Rahner aus den Akten gibt, sind solche nach Dr. J. Meyer. Er übernimmt auch die Meyersche Stellenbezeichnung, die heute, nach der Einnumerierung der Bände, wie sie das Archiv vorgenommen hat, unzulässig ist. Aber hat denn Rahner wenigstens seinen Meyer studiert? Ich schlage das Kapitel 2 auf: »Der Nürnberger Findling«, in dem beschrieben wird, wie Hauser in Nürnberg auftauchte. S. 22: »der Kleidung nach ein Bauernjunge«. Falsch! Hauser trug u. a. einen Frack, dem die Schöße abgeschnitten waren, und einen »Herrenhut«. Weickmann hielt ihn für einen »Kutschergehilfen«, Beck für einen »Schneidergesellen«. – Weiter bei Rahner: »Reithose, die zwischen den Beinen mit Leder besetzt war ...« Wieder falsch! Der Besatz war von gleichem Tuch wie die Hose. – S. 24: »Der junge Mann sprach nichts, er lüpfte den Hut und während Beck das gelbseidene Futter der etwas merkwürdigen Kopfbedeckung betrachtete, holte das junge Kerlchen einen Brief aus der Tasche hervor, den er dem Schustermeister Weichmann (soll heißen Weickmann) vorhielt mit den Worten: ›Hinweisa, wo Brief hing'hört.‹« Das ist Roman, keine Geschichte! Bei Meyer (1872, S. 27 f., 1913, S. 1 f.) liest man (nach den Akten): »Ich (Weickmann) befand mich ... vor meiner Haustüre, als ein junger Mensch ... vom Bärleinhuter Berge herunterwackelte. In einiger Entfernung von mir fing er an zu rufen: ›He, Bue!‹ und als er mir näher gekommen war, sprach er ziemlich deutlich das Wort ›Neutorstraße‹ aus. ... Ich ging mit dem Hauser hierauf über die Maxbrücke gegen die Neuetorstraße zu, wo er ohnfern der Maxbrücke in die Seitentasche seiner Jacke griff und einen versiegelten großen Brief daraus hervorzog ...« Den Hut hat Hauser vor dem Handwerksmeister nicht »gelüpft«, was Meyer aus bestimmten Gründen ausdrücklich hervorhebt. – S. 25: »Frau Rittmeister übergab ihrem Gatten den Brief.« Falsch! Meyer (1872, S. 40; 1913, S. 11): »Mein (Rittmeister v. Wessenigs) damaliger Bedienter überreichte mir...« Kurz noch einige weitere Unrichtigkeiten, um nicht zu weitschweifig zu werden. S. 116: »Obwohl dieser Dr. Julius Meyer in seinen ›Authentischen Mitteilungen‹ 1872 .... Kaspar Hausers badisches Prinzentum auf Grund eines riesigen Aktenmaterials zurückgewiesen ...« Meyer (1913, S. 219): »Im Jahre 1872 ließ ich ... meine ›Auth. Mitteil.‹ erscheinen. Die Hypothese von dem badischen Prinzentum Kaspar Hausers ist darin nur in zwei Anmerkungen gestreift und dabei als unbegründet erwähnt.« – S. 161: »In Wahrheit hatte Stanhope einen Wagenunfall in Nürnberg, als er im Oktober 1829 in Bayern herumreiste. Da lernte er Hauser kennen, befreundete sich mit ihm ...« In Wahrheit lernte Stanhope Hauser erst 1831 kennen (S. Meyer 1872, S. 265 Anm., 1913, S. 108 ff.). Ich denke, wir brauchen uns nicht weiter mit dem »Historiker« Rahner zu befa**en! [Fußnote] Das neueste vom Neuen: das Hauserbuch von Stratz. »Ich habe in meinen Betrachtungen über Kaspar Hauser mit klarer Absicht, in bewußtem Gegensatz zu meinem eigentlichen Beruf als mit der Phantasie arbeitender Romanschriftsteller, gestützt auf meine vorhergegangenen geschichtlichen Universitätsstudien, ausschließlich rein wissenschaftlich die wie Wetterleuchten sich widersprechenden Tatsachen nebeneinander gestellt und zu einem Lebensbild des ›Rätsels Europas‹ vereint.« So sagt er von seiner Arbeit S. 84. Da sollte man doch eine gediegene Arbeit erwarten, vor allem von einem Autor von so bekanntem Namen! Schon die »Zusammenstellung der wichtigeren Literatur über Kaspar Hauser von 1828–1925« ist eine schwere Enttäuschung, ein entschiedener Rückschritt gegenüber v. d. Lindes (1887) und Dr. I. Meyers (1913) Literaturverzeichnissen, die Stratz vor allem ausgeschrieben hat. Es fehlen gleich anfangs: Die Bindersche »Bekanntmachung«, die Kemptener »Skizze« (1830) und deren vermehrter Wiederabdruck in Hitzigs »Annalen« (1830). Diese Schriften sind historisch von größter Bedeutung, denn sie zunächst machten Hauser zum »Kind von Europa«, da ihr Inhalt und das Bild Hausers in der Kemptener »Skizze« in die damaligen Zeitungen übergingen. Der Artikel in den »Annalen« war für Merker die Veranla**ung zu seiner ersten Hauserschrift. Die Schriften Merkers müßten genauer zitiert sein. Sie erschienen in den »Beiträgen zur Erleichterung des Gelingens der praktischen Polizei« (1830, Nr. 28–34, 45–49; 1831 Nr. 11–24, 31; 1833 Nr. 11–23; 1834 Nr. 7–12, 16–23, 36–38, 41–42; 1835 Nr. 24, 30–40; einzelnes auch gesondert.) Weiterer Artikel Merkers über Hauser in »Allg. preuß. Staatsztg.« Berlin 1830, Nr. 301. Unter den Gegenschriften gegen Merker ist die gehaltvollste ein Aufsatz eines D. M. in der »Allgemeinen preußischen Staatszeitung« 1830 Nr. 296f., ebenfalls wichtig ein Aufsatz von Krug im »Eremiten« (beide von v. d. Linde zitiert), wieder abgedruckt z. T. in den »Annalen« (1830), auch von Merker (auszugsweise). Der dänische Justizrat heißt nicht von Schmidt, sondern Schmidt. Er betätigte sich in der zeitgenössischen Belletristik unter dem Namen Schmidt von Lübeck. Er schrieb zwei interessante Büchlein »Über Kaspar Hauser«, das erste 1831, das zweite (2. Heft) 1832 (auch Zeitungsartikel). Daß Hitzig auch (später) den »Neuen Pitaval« herausgegeben hat, ist in diesem Zusammenhang weniger wichtig, als daß er der Herausgeber der »Annalen der deutschen und ausländischen Kriminal-Rechtspflege« ist, in der einige wichtige Hauser-Artikel erschienen. Stratz erwähnt einen davon. »Einige wichtige Aktenstücke usw.« Aber deren Herausgeber ist nicht Hitzig selbst, wie Stratz zu meinen scheint, sondern Feuerbach, der diese Aktenstücke zudem mit wichtigen Anmerkungen aus eigener Beobachtung versehen hat, was Stratz auch hätte vermerken müssen. Das Feuerbachsche Memoire, dessen Urtext in Ludwig Feuerbachs Buch: »Anselm Ritter von Feuerbachs Leben und Wirken usw.«, Leipzig 1852, 2 Bände, steht, erwähnt sein Literaturverzeichnis gar nicht, ebenso wenig die Hauserbriefe Feuerbachs an E. v. d. Recke, abgedruckt in demselben Werk. F. Hoffmann, Kaspar Hauser, ein wertloses Büchlein in der Art und Ausstattung der 10-Pfennig-Indianerheftchen (sicher keine »wichtigere« Hauserliteratur),ist nicht 1834 erschienen, wenn es auch schon bei v. d. Linde und Braun irrtümlich unter diesem Jahre steht. Welcker, »die tönenden Bilder«, ist eine Sammlung von reizend-naiven Holzschnitten, zu jedem Holzschnitt ein (weniger reizendes) Gedicht. Zum letzten Holzschnitt schrieb der Sammler und Dichter ein Gedicht über Hauser und fügte als Anhang zu dem Ganzen eine Zusammenfa**ung seiner Kenntnisse des Hauserfalles. Das Büchlein hat zwei Titelblätter, auf dem einen, gestochenen, steht 1834, auf dem anderen 1835. Linde entschied sich für 1835, auf jeden Fall aber darf man nicht, wie das Stratz (Braun trennt ebenfalls beides, hat aber für beides 1835) tut, das Buch 1834 ansetzen und das davon nicht zu trennende Gedicht 1835. Das Büchlein gehört nicht zur wichtigeren Hauserliteratur. »Über Kaspar Hausers Leben usw.« ist von Stanhope herausgegeben, erst einzeln, dann in Verbindung mit den »Briefen« in den »Materialien«. »Der Mord, verübt an Ludwig Lessing usw.« ist nicht der richtige Titel, er lautet: »Aktenmäßige Darstellung der über die Ermordung des Studenten Ludwig Lessing aus Freienwalde in Preußen bei dem Kriminalgerichte des Kantons Zürich geführten Untersuchung von Dr. Joseph Schauberg.« Wichtig für die Hauserfrage ist die Beilage zu diesem Büchlein: »Zweites Beilagenheft. Beiträge zur Geschichte Kaspar Hausers«. Die Eschrichtschen »populären Vorlesungen« über Kaspar Hauser wurden keineswegs an der Kopenhagener Universität gehalten, sondern, wie es im Vorwort heißt, »im letzten Winter (1856/57) einer Versammlung von Herren und Damen hierselbst (Kopenhagen) in den hier folgenden Vorträgen mitgeteilt« (S. V). Kolb 1883 ist weniger eine Gegenschrift gegen den voranstehenden v. K., sondern vor allem gegen Dr. J. Meyer 1872 und Mittelstädt 1876. Auch sonst wäre noch manches über dieses Literaturverzeichnis zu sagen, vor allem, was den Begriff »wichtigere« Hauserliteratur angeht. Ist nun aber wenigstens der eigentliche Text des Büchleins überall zuverlässig? Da heißt es S. 18: »Was war eigentlich damals geschehen? Hundertmal hat man es schon beschrieben. Also kurz: »Er trägt einen großen Brief in der Hand...« Falsch, wie oben ausgeführt. – »Der Schuhmacher Weickmann führt den Fremden nach dessen (v. Wessenigs) Wohnung.« Weickmann sagt aus, Hauser sei allein von der Wache aus dorthin gegangen. (S. 61 berichtet Stratz selbst so, im Gegensatz zu der Stelle hier!!) »Abends kommt der Rittmeister mit zwei Freunden von der Kirchweih in Erlangen zurück. Es wird ihm gemeldet, ein Unbekannter warte mit einem Brief auf ihn. Der Rittmeister, ferner der Leutnant von Hugenpoet, der Polizeiaktuar von Scheurl, des Rittmeisters Freunde, und sein Kutscher begeben sich in den Stall. Sie finden dort ein Geschöpf, das diesmal den Eindruck eines ›wohlgenährten, gesunden und reinlichen Bauernburschen‹ und eines ›ungebildeten Naturmenschen‹ machte. Der Naturmensch zog den Hut ab, sagte ›Euer Gnaden‹, verbeugte sich und überreichte durch den Diener den mitgebrachten, rot gesiegelten Brief (S. 18f.) Was steht nun bei Meyer (bzw. in den Akten)? 1. Verhör v. Wessenigs vom 2. November 1829 (Dr. Meyer 1872, S. 38 ff.; 1913 S. 10 ff.): »... Ich traf den Kaspar Hauser am 26. Mai 1828 im Stalle auf der Streu schlafend. Nachdem ich ihn hatte erwecken la**en, taumelte er mir entgegen, sich über meine Uniform kindlich freuend, und unter der Äußerung: ›a sechtener möcht ich wern.‹ Sein Gang war äußerst ermattet und schwach, und was ich bezüglich Hausers geistiger Bildung wahrzunehmen imstande war, verriet den Zustand gänzlicher Verwahrlosung oder einer Kindheit, die mit seiner Größe kontrastierte. Das ist alles, was ich wegen Kürze der Zeit, wo Hauser in meinem Hause war, bemerkte und anzugeben vermag.« (Der letzte, doch sehr wichtige Satz ist von Meyer ausgela**en!) Viereinhalb Jahre später, am 29. April 1834, wird v. Wessenig wieder vernommen. Vorher war er von dem Grafen Stanhope bearbeitet worden, was aus folgendem, von Meyer nicht gegebenen Anfang des Protokolls hervorgeht: »Am 27. Febr. l. J. ersuchte mich der Lord Stanhope bei seinem Hiersein, ihn in dem »Gasthof zu den drei Mohren« zu besuchen. Da ersuchte er mich nun, ihm über das erste Auftreten des Kaspar Hauser in meiner damaligen Behausung in Nürnberg Aufschluß zu geben. Ich habe ihm folgendes mitgeteilt...« »... Wir (Dr. J. Meyer 1872 S. 40, 1913 S. 10 f.) sahen nun einen jungen Bauernburschen auf dem Stroh schlafen; ich ließ ihn nun wecken, und als er mich erblickte, ging er auf mich lächelnd zu, äußerte: ›ein söchener möchte ich sein‹ und spielte mit der Hand an meinem Portepee; ich fragte ihn, wie er heiße; darauf erwiderte er, sein Pflegevater habe ihm befohlen, er solle nur sagen, ›ih woaß es nit Euer Gnaden‹, zog dabei den Hut vom Kopf und setzte bei, sein Pflegevater habe ihm gesagt, er solle nur immer den Hut abziehen und ›Euer Gnaden‹ sagen, auch machte er dabei eine Verbeugung ...« Nun kann ich ja von Stratz nicht verlangen, daß er in die Intimitäten der Akten eingeweiht ist, aber den himmelweiten Unterschied, der auch bei der Meyerschen verstümmelten Wiedergabe zwischen der ersten, den Ereignissen wesentlich näherliegenden Aussage und der zweiten, so viel späteren, liegt, hätte er sehen und darnach seine Darlegung formulieren müssen. Nur kurz noch einige weitere Unrichtigkeiten. S. 68: »Die Nachprüfung seiner (Hausers) Angaben durch den Präsidenten des Appellhofs füllte acht dicke Aktenbände.« Diese Äußerung verrät wieder völlige Unkenntnis der Akten sowohl wie des damals üblichen Gerichtsganges. Die »Nachprüfung« der Angaben Hausers nehmen den geringsten Teil der neun Bände fa**enden Akten des Nürnberger Kreis- und Stadtgerichts ein, nicht der »Präsident des Appellhofes« führte die Untersuchung, sondern Inquirent war der Kreis- und Stadtgerichtsrat von Röder. S. 83 sagt er, die Ansbacher Gerichtsakten füllten fünf dicke Aktenbände, es sind elf, wie er aus Meyer hätte ersehen können. S. 83 meint er betr. des lila Beutels: »man hat seinerzeit – wahrscheinlich aus guten Gründen – nicht eben übermäßig viel darnach gefragt!« Das Gegenteil ist der Fall. Überaus zahlreiche Recherchen wurden darnach angestellt. (Es ist noch heute eine farbige Abbildung in Naturgröße des Beutels bei den Akten.) Ich glaube in den vorstehenden Darlegungen gezeigt zu haben, wie wertlos im Grunde genommen auch wieder die neueste Hauserliteratur ist. Es ist ja naturgemäß auch gar nicht möglich, eine zutreffende Darstellung des so verwickelten Problems zu geben ohne Zugrundelegung des ganzen in Frage kommenden Materials. Die nächste Aufgabe, die der Hauserforschung obliegt, ist daher eine wirklich authentische, lückenlose Herausgabe aller wichtigeren Aktenstücke. Ich habe nun wiederholt jedes Blatt der Akten sorgfältig durchgesehen (eine Arbeit, der sich, wie man mir an Ort und Stelle versicherte, keiner der heutigen »Hauserforscher« unterzogen hat!) und hoffe, in Bälde meine neue Arbeit: »Kaspar Hauser, amtliche Aktenstücke« vorlegen zu können. Zum Schluß noch einige Ausführungen über die Hauserliteratur. Ein lückenloses Verzeichnis all dessen, was über den Findling seit nunmehr fast 100 Jahren gedruckt worden ist, [Fußnote] gibt es noch nicht. Jedoch enthalten die bisher veröffentlichten Hauserbibliographien doch wohl das Wesentlichste. Da zu ihnen jeder greifen muß, der sich mit der ungeheuren Ma**e aller der hier in Frage kommenden Druckschriften [Fußnote] befa**en will, seien die wichtigsten Hauserbibliographien kurz charakterisiert. Als erste Zusammenstellung der Bücher, Broschüren und einiger Artikel periodischer Zeitschriften über Hauser (mit einigen subjektiv gefärbten kurzen Kritiken) historisch interessant, jedoch praktisch nicht mehr in Frage kommend. Dr. I. Petzholdt: Bibliographisch-kritische Übersicht der Kaspar-Hauser-Literatur. Neuer Anzeiger für Bibliographie und Bibliothekswissenschaft, Dresden, 1859: S. 1-5[1], S. 36-41 [77]. Sonderdruck s. S. 85 [185]. 1864: S. 141 [360], 1872: S. 129 [242]. 1873: S. 302 [791]. 1876: S. 49 [97]. 1878: S. 271 [733]. 1881: S. 200 [531]. 1882: S. 381 [1045]. 1883: S. 268 [771]. 1884: S. 198 [564]. In der Überzeugung, daß auch die Bibliographie das ihrige zur Enthüllung des Hauserrätsels beizutragen habe (S. 1), gibt er 1859 eine Zusammenstellung und kurze, angenehm objektiv wirkende Kritik von ihm gelesener Hauserschriften mit einem Anhang solcher, die er nur dem Titel nach kennt. In den folgenden Jahren vervollständigt er seine Sammlung durch Nachträge. A. von der Linde: Chronologische Übersicht und Kaspar-Hauser-Literatur 1828-1886. Im 2. Band seines »Kaspar Hauser, eine neugeschichtliche Legende«, Wiesbaden 1887, S. 325 ff. Diese »chronologische Übersicht«, aufgebaut auf die »Hauserakten« (jetzt im Münchener Hauptstaatsarchiv) und die bibliographischen Vorarbeiten Petzholdts (eine Tatsache, die der Verfa**er nicht erwähnt) leidet vor allem an völligem Mangel wissenschaftlicher Objektivität. I. Braun: Kaspar Hauser-Literatur. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel, 1901 Nr. 301 und 302. 1.-3. Nachtrag 1901 Nr. 303, 1902 Nr. 4 und 186. Eine alphabetische Zusammenstellung von früheren Autoren (vor allem Petzholdt und v. d. Linde) erwähnter und auch neu eruierter Hauserliteratur ohne weitere kritische Bemerkungen. Eine fleißige Arbeit, die aber auch hie und da Fehler der vorigen übernimmt. Dr. I. Meyer: Kaspar-Hauser-Literatur seit von der Linde. Anhang zur 2. umgearbeiteten Auflage der »Authentischen Mitteilungen über Kaspar Hauser«, Ansbach 1913. Zeitlich geordnete bibliographische Angaben ohne weitere Kritiken. Eine »Übersicht der wichtigsten Hauserliteratur«, die eine zuverlässige Hilfe beim Eindringen in die Materie sein soll, müßte nun aus dem Chaos der in den Bibliographien angegebenen Schriften die bedeutungsvollsten unter bestimmten Gesichtspunkten zusammenfa**en. Ich denke mir z. B. folgendes Einteilungsschema: [Fußnote] Hausers Selbstzeugnisse. Augenzeugenberichte. Zeitgenössische Streitschriften. Wichtige Schriften aus späterer Zeit. Der Kampf um Hausers badisches Prinzentum. Die Ärzte und sonstige Fachleute über Hauser. Hauser in der schönen Literatur. Von den beiden ersten Abschnitten hat das vorliegende Werk gehandelt. Ich beschränke mich daher auf die Angabe der Titel. Anselm Ritter von Feuerbach: Kaspar Hauser. Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben des Menschen. Ansbach, J. M. Dollfuß, 1832. Anselm Ritter von Feuerbachs Leben und Wirken aus seinen ungedruckten Briefen und Tagebüchern, Vorträgen und Denkschriften, veröffentlicht von seinem Sohne Ludwig Feuerbach. 2 Bände. Leipzig, O. Wigand. 1852. – Hierin die Hauserbriefe an E. von der Recke (II S. 272–280), ferner das Memoire über Kaspar Hauser, der Königin Caroline von Bayern übersandt, und den darauf bezüglichen Brief an den Hofprediger Schmidt (II S.318-333). [Fußnote] Georg Friedrich Daumer: Mitteilungen über Kaspar Hauser [Fußnote] von seinem ehemaligen Pflegevater. Nürnberg, H. Haubenstricker, 1832. 2 Hefte. – Enthüllungen über Kaspar Hauser. Frankfurt a. M., Meidinger Sohn K Comp., 1859 (zitiert als D. 59). – Kaspar Hauser, sein Wesen, seine Unschuld, seine Erduldungen und sein Ursprung usw., Regensburg, A. Coppenrath, 1873. [Fußnote] – Hierin (S. 107-117) Prof. Dr. Hermanns Aufzeichnungen (II S. 227 dieses Werkes), sowie die von Tuchers (S. 117–124) und Ludwig Feuerbachs (S. 124-129), die in vorliegendem Werk in den Fußnoten zitiert sind. Dr. Preu: Der Findling Kaspar [Fußnote] Hauser und dessen außerordentliches Verhältnis zu homöopathischen Heilstoffen... bearbeitet von seinem Arzte. Archiv für die homöopatische Heilkunst. Leipzig, C. H. Reclam, XI 3, 1832. H. Fuhrmann: Kaspar Hauser, beobachtet und dargestellt in der letzten Zeit seines Lebens von seinem Religionslehrer und Beichtvater. Ansbach, J. M. Dollfuß, 1834. Dr. Heidenreich: Kaspar Hausers Verwundung, Krankheit und Leichenöffnung. Berlin, G. Reimer, 1834. Graf Stanhope: Materialien zur Geschichte Kaspar Hausers. Heidelberg, I. C. B. Mohr, 1835. – Daraus in vorliegendem Werk (II S. 187 ff.) das erste Stück der Selbstbiographie. Aus den Justizministerialakten des Münchener Hauptstaatsarchivs sind entnommen: Die Stücke von J. G. Meyer (I S. 281 ff., II S. 5 ff.), die Bindersche »Bekanntmachung« (II S. 240) sowie die Protokolle über die gerichtlichen Vernehmungen Hausers (II S. 254 ff.). Unter den »zeitgenössischen Streitschriften« sind vor allem interessant die schon oben (S. 311) zitierten Merkerschen [Fußnote] Schriften, die zahlreiche Gegenschriften zur Folge hatten. Außer den schon genannten will ich noch erwähnen R. Giehrl: Kaspar Hauser, der ehrliche Findling. Nürnberg, Eichhorn, 1830. – Daraus Zitate in meinen Anmerkungen, da Giehrl auch Augenzeuge. Nach Hausers Tod traten gegen diesen auf der Ritter von Lang und vor allem Stanhope. Es entbrannte ein heftiger Zeitungskampf. Für Hauser traten vor allem ein Daumer und der Staatsrat von Klüber, der von Feuerbach gewissermaßen dessen Sorge für Hauser geerbt hatte. Klübers Ausla**ungen in verschiedenen Zeitungen, vor allem auch im Morgenblatt für gebildete Stände, Stuttgart, Cotta, 1834 Nr. 123 f., sind natürlich überaus wichtig. Ohne mich auf weitere Einzelheiten [Fußnote] einzula**en, will ich nur noch erwähnen Schmidt von Lübeck: Über Kaspar Hauser. Altona, K. Aue, 1831. 2. Heft 1832. Wichtige Hauserschriften der neueren Zeit sind die schon öfters erwähnten Bücher von Dr. J. Meyer und A. von der Linde. Der Erstdruck des in diesem Werk (II S. 215 ff.) gebrachten Fragments der Selbstbiographie in A. von der Linde: Zum Kaspar-Hauser-Schwindel. I. Die älteste noch ungedruckte Selbstbiographie. Nach dem Original herausgegeben. Wiesbaden. C. Ritter, 1888. Kolb für, Mittelstädt gegen Häuser, das sind die beiden Hauptwerke, die über Hausers badisches Prinzentum streiten. G. Friedrich Kolb: Kaspar Hauser, ältere und neuere Beiträge zur Aufhellung der Geschichte des Unglücklichen. Regensburg, A. Coppenrath, 1883. Dr.O. Mittelstädt: Kaspar Hauser und sein badisches Prinzentum. Heidelberg, Fr. Ba**ermann, 1876. Hauser und die Ärzte: Die Zeitgenossen und Augenzeugen Preu, Osterhausen, Heidenreich, Albert, Horlacher werden noch in dem kommenden Werk: »Kaspar Hauser, amtliche Aktenstücke« zu Worte kommen. [Fußnote] Die späteren Ärzte, vom Physiologen Eschricht bis Rahner, urteilen alle auf Grund lückenhaften Materials. Hauser und die schöne Literatur: Turmhoch ragt über die Dutzende von Gedichten, Dramen, Novellen, Romane, die sich das rätselhafte Geschick des Findlings zum Vorwurf genommen haben, der 1908 erstmalig erschienene Roman Wa**ermanns: »Kaspar Hauser, oder die Trägheit des Herzens«. Der Meisterschaft des Künstlers ist hier gelungen, was wohl für immer dem Historiker in dem Maße versagt bleibt: aus verworrenen Einzelheiten eine Gestalt zu schaffen: sie steht da, überzeugend, blutvoll – »und geht den schweren Gang« – und schließlich die erschütternde Tragik des vereinzelten Geschehens hinaufzusteigern zu einer Angelegenheit der ganzen Menschheit. Saarbrücken 1, Sept. 1925. Dr. phil. H. Pies.