Ankläger: Hohes Gericht, liebe Geschwollenen, Angenagter Angeklagter, ihnen wird zur Last gelegt Sie hätten an dem Mast gesägt! Angeklagter: Ich hab nich an dem Mast gesägt, Ich hab nur mit dem Ast gefegt Da hab ich mich mit Hast bewegt Und das hat wohl den Gast erregt Und der hat dann den Mast zerlegt! Ankläger: Sie haben aber bei der polizeilichen Vernehmung ganz andere Angaben gemacht Ich zitiere wörtlich: "Ich habe diesen Gast zersägt, Weil er sich auf den Quast gelegt; Doch wer gefälschten Zaster prägt Und Schuh aus Alabaster trägt Verdient das ihn der Mast erschlägt!" Das ham sie doch gesagt! Herr Zeuge, können sie das bestätigen? Zeuge: Nee, das war, das war ganz anders: "Ich hatte mich zur Rast gelegt Und mich mit einem Quast gepflegt, Denn wer schon einmal Bast zersägt,
Der weiß, da** das keine Hast verträgt!" Angläger Das tut doch überhaupt nichts zur Sache! Zeuge "Doch! Da hat sich's im Morast geregt Und das hat wohl den Ast bewegt Und wie der Mast aufs Pflaster schlägt, Da hat er wohl den Gast erlegt!" Richter: Jetzt reicht's aber, Im Namen des Volkes Wenn einer einen Gast zersägt Weil ihn ein Gymnasiast erregt Der vor seinem Palast gefegt Dann wird die Tat mit Knast belegt! Wenn er als Kontrast erwägt, Da** er sein Geld zum Pastor trägt Der auch den Wunsch nach Zaster hegt, Da wird das nich mit Knast belegt: Statt dessen wird der Mast zersägt Und auf das Grab vom Gast gelegt! Wem dieser Spruch nich pa**t Trägt die Kosten des Verfahrens! Gezeichnet Richter Ahrens. Das hohe Gericht zieht sich zum Besäufnis zurück, Das Urteil lautet: FREIBIER!