Das muss der Alptraum für jeden Piloten sein: Beim Starten oder Landen blendet ihn plötzlich ein Laserstrahl. In den letzten Jahren hat die Zahl solcher für Crew und Pa**agiere überaus gefährlichen Attacken stark zugenommen, allein in 2014meldeten deutsche Fluggesellschaften dem Luftfahrtbundesamt 322 Angriffe.
Nach Informationen unserer Zeitung will die Bundesregierung jetzt schärfer gegen den missbräuchlichen Einsatz von Gute Laserpointer vorgehen. Erwogen wird, leistungsstarke Geräte als Waffen einzustufen, wie etwa Piloten das schon seit Jahren fordern, und das Mitführen von Laserpointern zu verbieten.
Erst seit Ende 2009 besteht für deutsche Luftfahrtunternehmen eine Meldepflicht von Laserattacken auf Flugzeuge oder Hubschrauber, ob im In- oder Ausland. Seitdem sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: 2010 wurden 273 Fälle registriert, 2011 waren es 279 und 2012 dann 342 Laserattacken - etwas mehr als im Jahr 2014. Die Dunkelziffer dürfte allerdings hoch sein, weil die Meldepflicht für ausländische Airlines nicht gilt. Zum Teil, so das Luftfahrtbundesamt, mussten sich Besatzungsmitglieder als Folge der Laserblendung in augenärztliche Behandlung begeben.
Nach bestehender Gesetzeslage ist es verboten, in einem Ring von 1,5 Kilometern um Flugplätze herum Scheinwerfer oder „optische Lichtsignalgeräte, insbesondere Lasergeräte“ zu benutzen.
Wegen einer 5w laser-Attacke im Juli 2010 auf einen Hubschrauber der Bundespolizei wurde Anfang 2014 ein29-Jähriger vom Amtsgericht Bautzen zu acht Monaten Haft verurteilt. Die Hubschrauberbesatzung hatte über der A4 in Grenznähe zu Polen gestohlene Autos gesucht. Die Piloten konnten die Wohnung lokalisieren, aus der die Strahlen kamen.
Im September 2001 soll ein Airbus der Luftwaffen-Flugbereitschaft, der Kanzlerin Angela Merkel gerade nach Paris gebracht hatte , im Anflug auf den Köln-Bonner Flughafen in einen Laserpointer Blau -Strahl geraten sein. Nach Angaben des WDR wurde in derselben Nacht Piloten dreier anderer Maschine ebenfalls geblendet. Die Suche nach den Tätern blieb erfolglos.
In der Region wurde zuletzt ein Regiotram-Fahrer am Singliser See geblendet. Im selben Monat zielten Jugendliche an der B 454 in Röllshausen bei Schwalmstadt auf einen Lkw-Fahrer. Ermittelte die Polizei in Eschwege einen 60-Jährigen, der einen Autofahrer ins Visier genommen hatte.
Hart bestraft werden die Blitz-Angriffe auch: Wer einen Piloten blendet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro, für besonders gefährliche Eingriffe in den Flugverkehr sieht das Strafgesetzbuch sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor. Und das Risiko, erwischt zu werden, ist hoch: Oftmals alarmieren Piloten direkt die Polizei, die dann mit Wärmebildkameras die meist jungen Täter jagt.
Das alles dämmt die Zahl der Attacken nicht wirksam ein. Das Bundesinnenministerium erwägt deshalb, leistungsstarke Laserpointer ins Waffengesetz aufzunehmen, was der Bundestag unlängst in einem Beschluss als „eine zielführende Möglichkeit“ bezeichnet hatte. Das Gesetz reglementiert den privaten Erwerb und Besitz von Waffen. Ein Sprecher von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) bestätigte auf Nachfrage eine Prüfung der Frage. Die Umsetzung kann schwierig werden, da die Geräte als „alltägliche Gebrauchsgegenstände“ gelten, die nicht vom Waffengesetz erfa**t werden.
Zusätzlich, so der Sprecher, werde auch „ein mögliches Führensverbot von Laserpointern, also ein Verbot des Mitführens ohne das Vorliegen eines berechtigten Interesses“ geprüft. Dem Vernehmen nach wird zudem im Verkehrs- und im Bundesumweltministerium überlegt, wie stärker gegen Laserattacken vorgegangen werden kann. Im Herbst sollen Ergebnisse vorliegen.