Der Mißbrauch von synthetischen Klangerzeugern ist strengstens untersagt. Das Vergewaltigen von meist noch jungen Oszillatoren und Hüllkurven ist strafbar. Der Mißbrauch von synthetischen Klangerzeugern ist strengstens untersagt. Das sampeln, loopen und filtern von Oszillatoren ist strafbar. Der Mißbrauch von synthetischen Klangerzeugern ist strengstens untersagt. Der Einsatz von Distortion, Flanger oder Delay ist strafbar. Accessory ist strafbar, EBM ist strafbar.